Die Belastung der Unternehmen durch Bürokratie ist nach wie vor immens. Allein für 2014 hat der Normenkontrollrat 67 Regelungsvorhaben identifiziert, die die Betriebe betreffen, davon 47 mit zusätzlichen Belastungen.
Selbst wenn einzelne politisch veranlasste Maßnahmen nur mit überschaubarem Aufwand verbunden sind - in der Summe steigt die Belastung an, da Entlastungen fehlten.
Die Initiative der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie ist zu begrüßen. Dabei muss es aber um materielle Entlastungen gehen. Bürokratieintensive Gesetze wie der Mindestlohn und die diskutierte Reform der Arbeitsstättenverordnung lassen Zweifel an der faktischen Bedeutung des Ziels aufkommen, bürokratische Lasten zu reduzieren. Ein anderes Negativ-Beispiel ist das geplante Entgelttransparenzgesetz, mit dem wieder neue Berichts- und Auskunftspflichten auf die Unternehmen zukämen. Gleichzeitig drohen neue Beschränkungen für die Unternehmen, beispielsweise durch Restriktionen für Werkverträge und Zeitarbeit oder Anti-Stress-Regelungen.
Um Bürokratie zu stutzen, kann die Landesregierung eine One in, One out-Regel verabschieden, wie sie in Großbritannien seit dem Jahr 2011 erfolgreich praktiziert wird: Erlässt ein Ministerium eine neue Regelung, die neuen Aufwand für die Wirtschaft bedeutet, muss die Regierung eine entsprechende Entlastung zumindest in gleicher Höhe bei anderen Maßnahmen festlegen.
Der unternehmerische Spielraum der Wirtschaft sollte jedenfalls nicht noch weiter beschränkt werden. Ohne Unternehmen, die mit ausreichenden Freiräumen agieren können, gibt es keine dynamische wirtschaftliche Entwicklung.